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BEDINGUNGEN

Für Pension Bakema gelten die Einheitlichen Bedingungen für das Gastgewerbe, die auf der Website von Koninklijke Horeca Nedelerdan zu finden sind, www.khn.nl/uvh-nl

EINHEITLICHE BEDINGUNGEN FÜR DAS GASTGEWERBE (UVH)
Die Einheitlichen Bedingungen für das Gastgewerbe (UVH) sind die Bedingungen, zu denen in den Niederlanden ansässige Gastgewerbebetriebe wie Hotels, Restaurants, Cafés und verwandte Betriebe Gastgewerbedienstleistungen erbringen und Gastgewerbeverträge abschließen. Für weitere Informationen über die UVH besuchen Sie www.khn.nl/uvh-nl

RAUCHEN VERBOTEN
In der Pension Bakema gilt ein allgemeines Rauchverbot. Dies bedeutet, dass das Rauchen (Tabakprodukte/E-Zigaretten) nicht erlaubt ist, auch nicht in den Hotelzimmern, auch nicht aus dem Fenster. Der Geruch ist sofort erkennbar und bei Feststellung bitten wir Sie, Ihr Zimmer sofort zu verlassen.

Zusätzlich werden Reinigungskosten in Höhe von 250 € berechnet. Neben dem Rauchverbot in Hotels gefährden Sie uns und unsere Gäste durch die Brandgefahr. Bei Feststellung werden eventuelle Bußgelder und Reinigungskosten dem Gast in Rechnung gestellt. Auch wenn dieser ausgecheckt ist. Draußen auf unserer Terrasse gibt es eine Möglichkeit zu rauchen.

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